1. Der allererste Punkt ist, es handelt sich um eine Privatisierung von Zensur und ein Einspruch gegen die Berechtigung dieser Zensur ist annähernd sinnlos, eben weil es sich um Konzerne im Privatbesitz handelt.
Die Sonderrechte, die sie ihnen gegeben worden sind beziehen sich auf die Behauptung, nur politisch neutrale Plattformen zu sein. So agieren sie aber nicht, sondern wie Herausgeber eines Mediums mit einer festen politischen Meinung.
Das Recht auf Redefreiheit ist ein sog. Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Eine Plattform, die z.B. ein Forum für Kochrezepte anbietet, kann dieses moderieren und z.B. alle sachfremden Post löschen, wenn sie den Nutzungsbedingungen nicht entsprechen.
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Bei so großen Plattformen wie Twitter, Facebook und Co wird allerdings auch davon ausgegangen, dass die Öffentlichkeit sind - und dann evtl. nicht mehr mit ihren Nutzungsbedingungen Inhalte sperren dürfen. Eindeutig geklärt ist das nicht.
Sonderrechte genießen Medien wie Twitter in der Hinsicht, dass sie nicht für Inhalte, die Dritte einstellen haftbar gemacht werden können.