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  • FreiHB

421 Beiträge seit 06.09.2020

Ich würde noch weiter gehen

Bunsenbrenner schrieb am 23.01.2021 14:34:

Das Narrativ wird sogar noch kruder, wenn man sich das ganze Zitat anschaut:

Das Recht auf freie Rede ist in erster Linie ein Schutzrecht gegenüber staatlichen Eingriffen. Twitter etwa ist ein privates Unternehmen, das nicht verpflichtet ist, die freie Rede jedes einzelnen zu gewährleisten.

Der Staat gewährt Meinungsfreiheit,

Der Staat gewährleistet Meinungsfreiheit.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

da aber private Unternehmen diese einschränken, ist der Staat damit aus der Masche raus. Es sind ja nur private Unternehmen, die dürfen das.

Diese "Masche" ist Betrug. Wahrscheinlich Rechtsbeugung.

Das aber damit eine NGO in einem Staat über Meinungsfreiheit bestimmt u. damit das Staatsgefüge beeinflusst u. steuert, kommt denen dabei offensichtlich nicht in den Sinn. Ebensowenig, dass damit die staatliche Garantie, verbrieft i.d.R. in einer Verfassung, der Meinungsfreiheit ad absurdum geführt wird.

Staat und Kapital sind offensichtlich verschmolzen .

Die kommen demnach wohl auch nicht auf die Idee, dass der Staat dann eigentlich folgerichtig solche private Unternehmen unter Staatsrecht zu stellen u. denen das Vorgehen gegen Meinunggsfreiheit zu verbieten hat.

Es war ein schleichender faschistischer Staatsstreich. Weil Staat und Kapital verschmolzen wurden.

Stattdessen fördert der Staat hier noch mit dem NetzDG genau das Vorgehen gegen Meinungsfreiheit und stiehlt sich somit aus Verantwortung. Als Betroffener kann man damit nicht gegen den Staat klagen u. ebenso wenig gegen das private Unternehmen, weil die sich auf das NetzDG berufen. Zumal eben solche Klagen auch teuer werden.

Perfider Ansatz.

Und das Verfassungsgericht wird mit Stephan Harbarth von einem Industrie Lobbyisten und Bundestagshinterbänkler.

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