Not Element Of schrieb am 23.01.2021 22:43:
jsjs schrieb am 23.01.2021 11:59:
Meinungs- und Redefreiheit heißt, dass man diese Meinung auch öffentlich äußern darf. Es ist eine Erlaubnis des Staates, er gewährt ein Recht.
Das ist geradezu hoffnungslos falsch. Die Meinungs- und Redefreiheit gehört zu den Naturrechten. Sie heißen so, weil jeder Mensch sie einfach so von Natur aus hat.
Wo kann man diese Naturrechte im Originaltext einsehen? Wann wurde sie vom wem erlassen? Wo ist der zuständige Gerichtshof?
Es sind polemische Fragen. Aber auch ein Hinweis drauf, dass es diese "Rechte" nicht gibt. Sie sind nicht wirklich existent, sondern verdanken sich einer interessierten, moralisierenden Betrachtung der bürgerlichen Freiheitsrechte.
So wie andere Herrschenden ihrem Recht eine höhere Weihe verleihen, indem sie behaupten, die sind von Gott vorgegeben, so kommt der bürgerliche Staat drauf, seinem Recht einen höheren Sinn unterschieben zu wollen: unwidersprechlich, weil von Natur aus gegeben.