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mehr als 1000 Beiträge seit 25.12.2019

"Naturrechte"

Not Element Of schrieb am 24.01.2021 14:47:

jsjs schrieb am 24.01.2021 10:06:

Die Natur kennt keine Rechte. Recht ist kodifizierte Gewalt.

Das stimmt zwar, ändert aber nichts daran, dass die Grundrechte Naturrechte genannt werden. Gläubige, wie die Verfasser der US-Unabhängigskeitserklärung, mögen sie auch Gottrechte nennen, weil sie sie als von Gott gegeben betrachten.
Wie auch immer man sie nennt, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, Meinungs- und Redefreiheit hat man einfach.

Dann müsste es ja z.B. in den Genen stecken, irgendwie materiell mit der Natur des Menschen verbunden sein, wenn es doch von Natur aus vorhanden ist.

Recht ohne Recht setzendes Subjekt ist albern. Recht ist das (verschriftete) Verhältnis von Herrschaft und Beherrschten. Die Natur kennt keine Rechte.

Die bürgerlichen Freiheitsrechte heißen nicht umsonst bürgerliche Rechte, weil sie mit dem Bürgertum aufgekommen sind. Es sind von Menschen gemachte Regeln, die den Umgang des Staates mit seinen Bürgern regeln.
Anders gesagt, wenn du meinst, der Staat "garantiert" diese Rechte, dann legt er fest, wie er mit den Bürgern verfährt.

Es ist denjenigen, die von Naturrechten sprechen nicht einfach darum gegangen, die irgendwie zu benennen. Naturrechte soll schon so etwas aussagen, wie unbedingt, dem Staat vorausgesetzt, universell gültig usw.. Es leugnet den Fakt, dass der Staat die Gesetze seinen Vorstellungen entsprechend ausformt, obwohl das so offensichtlich ist.

Ein Recht wie das Recht auf die freie Meinungsäußerung ist kein Recht, dass den Umgang der Bürger untereinander regelt (im Unterschied z.B. zum Arbeitsrecht). Der Staat ist überhaupt das einzige Subjekt, dass die Meinungsäußerung unterbindet. Er ist derjenige, der festlegt, was seine Untertanen dürfen und was nicht.

Du darfst deinem Chef die Meinung sagen, hast aber kein Recht darauf, dass das ohne Konsequenzen bleibt. Der feuert dich vielleicht - und das evtl. zurecht, hängt halt davon ab, welche seiner Rechte du verletzt.

Wenn im GG steht "eine Zensur findet nicht statt", an wen denkt der Gesetzgeber da? An den Arbeitgeber, der sich das Recht vorbehält, rausgehende Schriftstücke zu überarbeiten? Oder an sich selber?

Man kanns auch so ausdrücken, gäbe es nicht den Staat, der erstmal generell jede(!) Äußerung unter den Vorbehalt seiner Billigung stellt, bräuchte es auch kein Recht auf freie Meinungsäußerung. Man würde einfach sagen, was einem durch den Kopf geht.

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