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  • tertium non datur

mehr als 1000 Beiträge seit 03.05.2001

Re: "unwahre Tatsachenbehauptungen" beziehen sich immer auf Personen

cybergorf schrieb am 23.01.2021 11:10:

tertium non datur schrieb am 23.01.2021 11:03:

MWn gilt das allerdings auch für "juristische Personen"

Ja - auch eine Aussage wie "ADLI ist zu teuer", wäre im Zweifel eine unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht vom GG gedeckt ist.

Wie auch im Fall der natürlichen Person muss aber auch hier von der Firma dargelegt werden, dass es sich um eine falsche Aussage handelt ...
(Umgehen kann man das I.d.R. relativ einfach, wenn man dies als Meinung oder persönliche Bewertung deklariert: "Ich finde ALDI ist zu teuer".)

...oder, wie es in der Presse (besonders bei RT*) gerne gemacht wird:
Indem man jemanden zitiert, der was Entsprechendes in der gewünschten Richtung gesagt hat
______________________
* RT hat das zwar nur von westlichen MSM abgeschaut, nutzt es aber recht häufig und gerne

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