MajorGriffon schrieb am 23.01.2021 11:18:
Ja - auch eine Aussage wie "ADLI ist zu teuer", wäre im Zweifel eine unwahre Tatsachenbehauptung, die nicht vom GG gedeckt ist.
Jeder kann der Ansicht sein, ALDI wäre zu teuer - und diese auch äussern.
Beim ALDI kostet das Pfund Hack gemischt 180,- Euro!!!
...wäre eine falsche Tatsachenbehauptung.
Und wo genau definierst du da den Unterschied?