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  • cybergorf

mehr als 1000 Beiträge seit 23.08.2001

"unwahre Tatsachenbehauptungen" beziehen sich immer auf Personen

Ein Verbot von Fake News wäre zu rechtfertigen (in eine ähnliche Kerbe schlagen auch Urteile des deutschen Verfassungsgerichtshofs, die unwahre Tatsachenbehauptungen von der Meinungsfreiheit ausschließen). Es scheint also gegebenenfalls angemessen, notorisch die Unwahrheit verbreitende Akteure aus sozialen Netzwerken zu verbannen.

Hier versteht der Autor nicht was in der Rechtsprechung mit "unwahren Tatsachenbehauptungen" gemeint ist!
Das ist ein Begriff aus dem Persönlichkeitsrecht und meint Aussagen über Personen!
Das ist also sozusagen die kleine Schwester der Verleumdung (letztere muss die Ehre angreifen, und nicht nur einfach falsch sein)

Es geht also um Aussagen wie "der Autor ist schlecht informiert" - wenn er belegen kann, dass er doch gut informiert ist, wäre das eine unwahre Tatsachenbehauptung.

Es geht aber eben NICHT um Aussagen wie "die Erde ist eine Scheibe" oder "die Wahl ist gefälscht". Das sind schlichtweg Meinungen und daher vom GG auch geschützt.

https://hoesmann.eu/verletzung-des-persoenlichkeitsrecht-durch-unwahre-tatsachenbehauptungen/

https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenbehauptung#Wahre_und_unwahre_Tatsachen

Der juristische Sprachgebrauch unterscheidet zwischen wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, die zum Schutz des Persönlichkeitsrechts in abgestufter Weise gesetzlich unterbunden werden

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