...und keine selbstgedruckte Fremdwährung.
"[...] von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit
etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in
ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn
diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der
Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich
akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
"[...] von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit
etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in
ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn
diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der
Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich
akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist."
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel