Franz schrieb am 18. Juni 2013 10:51
> ...und keine selbstgedruckte Fremdwährung.
>
> "[...] von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit
> etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in
> ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn
> diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der
> Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich
> akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist."
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
>
Ich finde es ja auch Sch*, aber ich fürchte, mit Benutzung des
Automaten hat man es akzeptiert. Schließlich steht es drauf. Es gibt
ja noch schlimmeres, z.B. wechseln Parkscheinautomaten in der Regel
gar nicht.
> ...und keine selbstgedruckte Fremdwährung.
>
> "[...] von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit
> etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in
> ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn
> diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der
> Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich
> akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist."
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
>
Ich finde es ja auch Sch*, aber ich fürchte, mit Benutzung des
Automaten hat man es akzeptiert. Schließlich steht es drauf. Es gibt
ja noch schlimmeres, z.B. wechseln Parkscheinautomaten in der Regel
gar nicht.