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mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2012

Es geht um den tatsächlichen Zeitpunkt der Erbringung einer Leistung

Wenn Du vor 30 Jahren eine 50 Pfennig Marke zur Beförderung eines
Briefs gekauft hast, diese Leistung aber erst 30 Jahre später in
Anspruch nehmen möchtest, wird diese Leistung beinahe wie fast
selbstverständlich zum tagesaktuellen Kurs berechnet.
Du hast aber ohne Frage auf die Option auf Briefbeförderung
angespart, diese vorfinanzierte Option wird dann auf den aktuellen
Zeitwert der Leistung Briefbeförderung angerechnet. 

Wenn Du Dir aber vor 30 Jahren 50 Pfennig für den Erwerb von 20
Weingummi-Colafläschschen zurückgelegt hast, Dir die Annahme dieses
Geschäftes aber im heutigen neoliberalen Geiste böswillig verweigert
wird, dann würde ich an Deiner Stelle, ohne weitere Umwege direkt vor
das Bundesverfassungsgericht gehen und zu Klagegeschrei ansetzen. Die
Schnuller dort sind auf Weingummi spezialisiert. 

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