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  • Porcupine17

mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2012

Die anderen vier Richter sahen ein Problem

Die anderen vier Richter sahen es indessen als ebenso wichtig und richtig an, dass Abgeordnete auch weiteren Berufen nachgehen, beispielsweise als Selbstständiger oder Anwalt.Was aber das Gesetz ohnehin nicht verbietet, sondern nur eben die Offenlegung verlangt.

Das Problem das diese vier Richter dabei sahen war das mit der Offenlegung der Daten des Abgeordneten in diesem Fall auch die Offenlegung der Daten aller seiner Arbeitskollegen erfolgt - zumindest wenn man weiß das diese vertraglich die gleichen Gehälter bekommen wie der Abgeordnete, sei es als Partner in einer Kanzlei oder als Angestellte in einem Betrieb. Das betrachteten diese vier als inakzeptablen Kollateralschaden. Der Abgeordnete hat der Offenlegung seiner Daten ja durch zur Wahl stellen und Annahme des Mandats zugestimmt, seine Arbeitskollegen aber nicht.

Das Grundproblem: man will den gläsernen Staat aber nicht den gläsernen Bürger - beides zusammen ist aber schwierig.

Nachtrag: Übrigens ist dieses Gesetz auch ein schönes Beispiel dafür wie Abgeordnete Verfassungswidrige Gesetze "riskieren": Rot-Grün waren die verfassungsmäßigen Bedenken bekannt und sie nahmen bei der Verabschiedung bewusst in Kauf das der BVG es kippen könnte. Modus: "Wenn man immer nur auf die Bedenkenträger hört kommt man nie voran."

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.03.2021 07:59).

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