und völliger Gewissensfreiheit der schwer geprüften Abgeordneten auf ein menschliches Maß reduzieren könnte, und gleichzeitig deren Versuchung, Mal ein bisschen hintenrum mitzumischen?!
Vielleicht probiert man es mal mit den im Grundgesetz Artikel 20 vorgeschlagenen Volksabstimmungen, oder einem Vetorecht bei Gesetzesvorhaben.
Geteilte Freude ist doppelte Freude! Späßchen! ^^