Syrah schrieb am 7. Oktober 2013 07:51
> Die Polizei fühlte sich nicht wirklich zuständig. Nur wenn von einem
> vllt 60 cm breiten Radweg gut 40 durch ein nichtssagendes Wahlplakat
> versperrt werden, finde ich schon, das was getan werden muss
Ja, man muss auf der Fahrbahn fahren, auch dann wenn der Radweg als
benutzungspflichtig deklariert ist. Wenn das genug Radfahrer machen,
dann beschweren sich vielleicht auch mal die Autofahrer und das
Plakat wird entfernt. ;)
> Die Polizei fühlte sich nicht wirklich zuständig. Nur wenn von einem
> vllt 60 cm breiten Radweg gut 40 durch ein nichtssagendes Wahlplakat
> versperrt werden, finde ich schon, das was getan werden muss
Ja, man muss auf der Fahrbahn fahren, auch dann wenn der Radweg als
benutzungspflichtig deklariert ist. Wenn das genug Radfahrer machen,
dann beschweren sich vielleicht auch mal die Autofahrer und das
Plakat wird entfernt. ;)