Ansicht umschalten
Avatar von hrwe
  • hrwe

mehr als 1000 Beiträge seit 02.04.2001

Re: Unterscheidungsvermögen

Emrymer schrieb am 20.11.2023 15:58:

Es wird oft nicht berücksichtigt, dass wir einen Rechtsstaat haben. Der unterscheidet erstmal nicht nach Herkunft.

Aber da, wo es sinnvoll und angemessen ist, kann er es durchaus.

Selbst wenn die Unterscheidung getroffen wird: die Menschenrechte gelten mindestens, sowie Asylrecht und Flüchtlingskonvention.
Siehe Großbritannien.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten