Selbst wenn die Unterscheidung getroffen wird: die Menschenrechte gelten mindestens, sowie Asylrecht und Flüchtlingskonvention.
Soweit sind wir uns einig.
Aber geltendes Recht muß jeweils ausgelegt werden, und es ist nicht in Stein gemeißelt, daß ein Land auf alle Ewigkeit hin an einer Auslegung hängenbleiben muß, die gerade für diejenige Einwanderung am attraktivsten ist, die ihrerseits auf geltendes Recht am stärksten ***.