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  • bickerdyke

mehr als 1000 Beiträge seit 02.11.2001

Re: 1.Joh, 2 1-6

cheche_fra schrieb am 22.02.2021 12:37:

“Nicht an ihren Worten, sondern ihren Taten sollt ihr sie erkennen”

Ich habe niemandem Worte in den Mund gelegt, sondern aus den Taten auf den zugrundeliegenden Geist geschlossen.

Genau so wie im Strafrecht bei der Betrachtung von Vorsatz o.ä. aus den Taten und nicht den Worten auf die Absicht (oder wie su es nennst "zugrundeliegenden Geist") geschlossen werden muss.

Und weil dass immer nur eine Interpretation durch den Beobachter der Taten sein kann, hat sich schon seit Urzeiten der Grundsatz "in dubio pro reo" eingebürgert.

Für Politiker u.ä, nutze ich immer das ähnliche "begründe nicht mit Bosheit was sich durch Dummheit erklären lässt". Das erzeugt im Allgemeinen weitaus zutreffendere Begründungen.

Aber derartige Meta-Betrachtung ist halt nicht jedermanns Sache...

Transferleistungen auch nicht.

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