cheche_fra schrieb am 22.02.2021 12:25:
Seltsam nur, dass man es trotz "Hausrecht" geschafft hat, Apartheit und offenem Antisemitismus einen staatlichen Riegel vorzuschieben.
Stell dir vor, jemand macht in seinem Geschäft einen Aushang "Juden und Neger werden hier nicht bedient!" und beriefe sich auf Hausrecht und Kontraktionsfreiheit...
Dieses Schild wäre nach Hausrecht möglich, erfüllt aber gleichzeitig den Straftatbestand der Volksverhetzung. Die Unterscheidung ist nicht sachlich begründet, sondern rassistisch.
Wer an seinen Nachclub schreibt, Personen unter 18 erhalten keinen Einlass, wird damit erfolgreich sein Hausrecht ausüben können, auch wenn nach dem Gesetz 16-Jährige um 22:00 Uhr dort theoretisch Bier trinken dürften.
Und ein Theater kann angemessene Kleidung fordern und Besucher in kurzer Hose und Sandalen abweisen.