Das ist ja genau der Punkt. Hausrecht berechtigt nicht zur Diskriminierung. Eine solche läge aber vor.
Um so mehr, als dass dies auch für Behinderungen gilt. Dafür muss man sich dann mal die rechtliche Definition von Behinderungen anschauen. Diese meint nämlich explizit nicht die Krankheit. Sondern die Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme einer Person, verursacht durch die Wechselwirkung ungünstiger sozialer oder anderer Umweltfaktoren (Barrieren) und solcher Eigenschaften der Betroffenen, welche die Überwindung der Barrieren erschweren oder unmöglich machen. Eine solche Barriere läge hier vor.
Dies wird besonders deutlich, wenn man sich den Unterschied zwischen einem Geimpften und jemandem, der bereits an Covid erkrankt ist, veranschaulicht. Oder auch, dass wegen mangelndem Impfstoff nicht jeder welchen bekommt. Und auch, dass den ja nicht jeder bekommen kann, zum Beispiel weil zu Alt. Dann wären wir ergänzend bei Altersdiskriminierung.
Im Weiteren gilt es für den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.