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  • Angstroem

mehr als 1000 Beiträge seit 29.06.2000

Re: Kommt darauf an

MarcoS schrieb am 5. Juni 2014 10:00

> Wie viel "Glück" man mit der zukünftigen Nachbarschaft hat. 

Trifft Dich als Mieter doch auch ... Mal eben wegziehen ist eingedenk
heutiger Hochmieten nicht so ohne weiteres möglich -- so man
überhaupt eine Wohnung findet, denn heutige
Mietwohnungsbesichtigungen haben ja durchaus etwas von
Bittsteller-Massenveranstaltungen an sich.

Da findet man ggf. leichter als Eigentümer ein neues Objekt, was man
dann durch die Vermietung der (für die eigene Bewohnung) unattraktiv
gewordenen Altimmobilie querfinanziert.

Kürzt dann der Mieter die Miete, etwa wegen Nachbarslärm, hat man
sogar eine bessere rechtliche Handhabe, als wenn einen das als
Eigentümer betrifft.

> Ebenso können größere Reparaturen am Haus die Rechnung schnell schal werden
> lassen.

Trifft genauso den Mieter, denn der Vermieter ist ja nicht die
Wohlfahrt.

Wird die Immobilie zu teuer im Unterhalt, gibt es Mieterhöhungen.
Reichen diese im normalen Rahmen nicht aus, wird mit Fristsetzung
gekündigt, um entweder einen Neumieter zu suchen oder aber die
Immobilie zu verschachern.

Letztere verkauft sich unvermietet bekanntermaßen besser/teurer.

> Dies trifft ebenso zu, wenn der Bürgermeister seinem Kumpel im
> Gemeinderat gerne Bauaufträge zuschustert, diese dann über
> wiederkehrende Beiträge bei den Bürgern "abrechnet". 

Grundsteuer ist voll umlagefähig und wird vom Vermieter natürlich an
den Mieter weitergereicht.

Solltest Du hiermit auf erzwungene "Neuerschließungen" (aka "wir
lassen die Straße so lange verrotten, bis sie nicht mehr vernünftig
saniert werden kann, dann deklarieren wir das als Neuerschließung und
treiben das Geld bei den Immobilienbesitzern ein") wird, sofern nicht
umlagefähig, zu Mieterhöhungen oder gar Kündigungen zwecks
Neuvermietung/Verkauf führen.

Auch neu eingeführte Amigogeschichten wie dieser
Legionellenprüfquatsch mit Legung einer Meßstelle samt
Pflichtmessungen bei Mietobjekten findet sich natürlich in der
nächsten Mieterhöhung wieder, wenn sie nicht ohnehin als
Betriebskosten voll umlagefähig sind und sich daher im Warmanteil der
Miete niederschlagen.

> Auch da wird die Immobilie schnell zum Minusgeschäft gegenüber der
> Mietwohnung.

Die Mietwohnung ist grundsätzlich ein Minusgeschäft, nur daß Du die
Einpreisungen der jeweiligen Maßnahmen nicht direkt siehst. Du zahlst
den Kram mit und am Ende gehört Dir die Wohnung immer noch nicht ...

Pauschal betrachtet liegt jeder Vermietung eine initiale ca. 5%ige
Renditeerwartung bezogen auf die ursprüngliche Anlagesumme zugrunde,
je nach Objekt (z.B. Wohnungen in Altenheimen) sogar mehr.

Natürlich wird der Vermieter seinen Ertrag über Mieterhöhungen
inflatorisch anpassen und die Mieterhöhung auch zur Querfinanzierung
von Sanierungskosten nutzen. 

Bringen diese de jure eine "Qualitätserhöhung" mit sich, ist im
Einzelfall auch eine außergewöhnliche Mieterhöhung zu rechtfertigen
-- beispielsweise begründet mit der Sanierung der jahrzehntealten
Heizungsanlage oder der Durchführung von Isolationsmaßnahmen, welche
beide zu einer signifikanten Senkung der Verbrauchskosten führen.

Eine Mietwohnung ist aus Nutzersicht daher sowas wie ein
Rundum-sorglos-Paket. Man muß sich letztendlich um nichts kümmern,
nahezu alles ist Vermietersache. Aber natürlich ist dieser Luxus in
der Mietzahlung eingepreist.

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