nixuser schrieb am 5. Juni 2014 11:00
> Gesellschafter kann man nur freiwillig werden, da dies vertraglich
> geregelt wird (GG).
GG ist änderbar. War ursprünglich sogar so vorgesehen bei einer
Wiedervereinigung. Überhaupt scheinst Du juristische Gesetze mit
Naturgesetzen zu verwechseln.
> Gesellschafter kann man nur freiwillig werden, da dies vertraglich
> geregelt wird (GG).
GG ist änderbar. War ursprünglich sogar so vorgesehen bei einer
Wiedervereinigung. Überhaupt scheinst Du juristische Gesetze mit
Naturgesetzen zu verwechseln.