D'Spayre schrieb am 27. Oktober 2015 07:47
> Hört endlich auf das als Zensur hinzustellen. Als Buchhändler suche
> ICH aus, was in meinen Regalen steht und nicht ihr.
Natürlich hat jeder Händler das Recht, über sein Angebot selbst zu
entscheiden, aber der Kunde hat eben auch das Recht, sich über diese
Entscheidungen zu äußern und auf fragwürdige Auswahlkriterien
hinzuweisen. Bei einem kleinen Buchhändler gibt es jede Menge guter
Gründe, ein bestimmtes Buch nicht ins Regal zu stellen, bei einem
Marktführer im Online-Geschäft, dessen Sortiment praktisch den
Bestand lieferbarer Bücher abdeckt, fällt es dagegen viel schwerer,
eine Auslistung plausibel zu machen.
Für jeden Grund, der angeführt wird, ein bestimmtes Buch aus dem
Sortiment zu nehmen, kann man mit Sicherheit Dutzende weiterer Bücher
finden, auf die dieser Grund mindestens genauso gut paßt. Wird sogar
das gesamte Werk eines Autors herausgenommen, kann das letztlich nur
als ein persönlicher Angriff auf den Autor gedeutet werden. Das
verstößt zwar nicht gegen irgendein Gesetz, wirft aber die Frage auf,
was damit bezweckt werden soll oder ob der Händler von irgendwem zu
diesem Schritt gezwungen wurde. Und es ist durchaus legitim, über
diese Fragen zu diskutieren.
> Hört endlich auf das als Zensur hinzustellen. Als Buchhändler suche
> ICH aus, was in meinen Regalen steht und nicht ihr.
Natürlich hat jeder Händler das Recht, über sein Angebot selbst zu
entscheiden, aber der Kunde hat eben auch das Recht, sich über diese
Entscheidungen zu äußern und auf fragwürdige Auswahlkriterien
hinzuweisen. Bei einem kleinen Buchhändler gibt es jede Menge guter
Gründe, ein bestimmtes Buch nicht ins Regal zu stellen, bei einem
Marktführer im Online-Geschäft, dessen Sortiment praktisch den
Bestand lieferbarer Bücher abdeckt, fällt es dagegen viel schwerer,
eine Auslistung plausibel zu machen.
Für jeden Grund, der angeführt wird, ein bestimmtes Buch aus dem
Sortiment zu nehmen, kann man mit Sicherheit Dutzende weiterer Bücher
finden, auf die dieser Grund mindestens genauso gut paßt. Wird sogar
das gesamte Werk eines Autors herausgenommen, kann das letztlich nur
als ein persönlicher Angriff auf den Autor gedeutet werden. Das
verstößt zwar nicht gegen irgendein Gesetz, wirft aber die Frage auf,
was damit bezweckt werden soll oder ob der Händler von irgendwem zu
diesem Schritt gezwungen wurde. Und es ist durchaus legitim, über
diese Fragen zu diskutieren.