nixuser schrieb am 27. Oktober 2015 12:59
> > Falls er jedoch einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet hat,
> > könnte es sein, dass er die Rechte an dem Buch nicht mehr hat und der
> > Verlag es somit unter Verschluss halten kann.
>
> Also Knebelverträge.
>
> Dazu mal hier:
> http://www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com/web/index.php?id=25
>
> Aber dagegen vorzugehen und die Rechte zurückzuerhalten ist seine
> Angelegenheit.
Da stimme ich dir zu. Er hat ja bisher sicher vom Verlag profitiert -
er bkeommt Vorschüsse, Pressemitteilungen werden versandt, Lesereisen
organisiert und finanziert usw. usf. Das alles ist dann für den
Verlag eben schlichtweg unrentabel wenn sie wissen, dass der Autor
persona non grata ist.
Da ist man sich selbst der nächste, lässt den Autoren auflaufen (imho
meist in den Verträgen auch geregelt) und betreibt Schadensbegrenzung
bevor es heißt "Verlag xy druckt die Parolen vom Rassisten P."
> > Falls er jedoch einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet hat,
> > könnte es sein, dass er die Rechte an dem Buch nicht mehr hat und der
> > Verlag es somit unter Verschluss halten kann.
>
> Also Knebelverträge.
>
> Dazu mal hier:
> http://www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com/web/index.php?id=25
>
> Aber dagegen vorzugehen und die Rechte zurückzuerhalten ist seine
> Angelegenheit.
Da stimme ich dir zu. Er hat ja bisher sicher vom Verlag profitiert -
er bkeommt Vorschüsse, Pressemitteilungen werden versandt, Lesereisen
organisiert und finanziert usw. usf. Das alles ist dann für den
Verlag eben schlichtweg unrentabel wenn sie wissen, dass der Autor
persona non grata ist.
Da ist man sich selbst der nächste, lässt den Autoren auflaufen (imho
meist in den Verträgen auch geregelt) und betreibt Schadensbegrenzung
bevor es heißt "Verlag xy druckt die Parolen vom Rassisten P."