Da bist Du im Irrtum.
Denn der Autor spricht von "bisher veröffentlichten Fakten". Wäre das so, daß nicht mehr Fakten auftauchen bzw. existieren, dann wäre das Alibi nach rechtsstaatlichen Prinzipien wasserdicht.
Gründe:
Die veröffentlichten Fakten sind bisher:
1. Die Vergiftung erfolgte durch die Klinke.
2. Die Russen waren um 11:50h in Salisbury angekommen.
3. Die Skripals haben gegen 9:15h das Haus verlassen.
4. Niemand hat beobachtet, daß die Skripals später in ihrem Haus waren.
Das sind alle wesentlichen Fakten, die veröffentlicht wurden.
Daraus läßt sich spekulieren:
A. Die Skripals haben die Klinke zuletzt um 9:15 berührt.
B. Die Russen können die Klinke ergo nicht vorher kontaminiert haben.
Das sind natürlich Spekulationen, die aber erhärtet werden durch folgende Überlegungen:
- Aus 4. schließt man auf A.
- Aus 2. schließt man auf B.
Für den Rechtsstaat ergibt sich daher folgendes Problem:
Es gibt keinen Beweis, der A. oder B. widerlegen kann. Und solange dies so ist, gilt die Unschuldsvermutung.
Daher ist B. solange "wasserdicht", bis das Gegenteil bewiesen wird.