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  • logiko

mehr als 1000 Beiträge seit 20.11.2020

Ökodiktatur

Ökodiktatur ist was anderes, als wenn der Finanzminister aus Sparsamkeitsgründen durchregiert, indem er unvorhergesehene Haushaltsmittel nicht an die Ministerium weitergibt. Wichtig ist Art. 65 GG in diesem Zusammenhang. Die Minister führen ihren Geschäftsbereich selbständig. Gibt es Streit zwischen den Ministerien, entscheidet das Bundeskanzleramt. Kann ein Minister sein Amt nicht mehr selbständig ausüben, ist das Verfassungsbruch. Es kann also kein Veto geben, das den Minister zum Befehlsempfänger macht und es kann kein Veto geben, das der Bundeskanzler nicht aufheben kann, will man grundgesetzkonform regieren. Wenn die Geschäftsordnung der Regierung ein Veto vorsieht, kann der Bundespräsident übrigens seinerseits ein Veto gegen so eine Geschäftsordnung abgeben.

Ökodiktatur ist allerdings was anderes. Sie beginnt da, wo Klimaziele über den Willen des Volkes gestellt werden, z.B. für eine imaginäre Weltrettung in einer fernen Zukunft oder die imaginären Rechte noch Ungeborener in dieser fernen Zukunft. Das Volk sind immer nur die, die da sind, statt einer Fantasie der Vergangenheit oder Zukunft. Eine andere Legitimation als den Willen des Volkes kann es nicht geben.
Wenn eine Regierung also Maßnahmen, Ziele und Verträge abändert, die irgendwer für ökologisch hält und das Parlament diese Regierung deswegen nicht ablösen will, gibt es kein institutionelles Widerstandsrecht dagegen. Dieses kann es nur bei Gefahr der Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geben.
So betrachte kann es als Staatsziel nur die Selbstbestimmung des Volkes geben, sein Leben zu bestimmen. Eine darüber stehende Idee der Weltrettung oder ein Ökotopia, das den Willen des Volkes suspendiert, ist dagegen verfassungsfeindlich. Das ist die Diktatur!^^

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