Zunächst einmal: das Vetorecht des Bundesfinanzministers ist in enge Grenzen gefasst. Das greift nur bei außer- oder überplanmäßigen Ausgaben. Wie gut es funktioniert, hat man ja an all den Euro/Griechenland/Bankenrettungen gesehen, da war wohl gerade der Kiefer des Finanzministers gebrochen oder er war heiser.
Ansonsten hat der Bundestag das Budgetrecht und kann einfach einen Nachtragshaushalt beschließen, d. h. in der Praxis sagt der Kanzler, dass er einen Nachtragshaushalt will und die Fraktionsvorsitzenden zeigen an, wer die Hand zu heben hat und wer nicht.
Das von Baerbock vorgeschlagene Vetorecht könnte also gegen Gesetze verwendet werden, die dem Pariser Klimaschutzabkommen zuwiderlaufen. Klingt nett, ist in der Praxis aber kompletter Bullshit, denn:
1. Das ist nicht in der Verfassung verankert, also kann ein Umweltminister zwar Vetos erheben, wie er will, die haben aber in etwa so viel Rechtsbindung wie ein Veto von mir.
2. Für eine Verfassungsänderung bekommen die Grünen nie eine notwendige Mehrheit.
3. Man kann das in den Koalitionsvertrag reinschreiben und sich danach per Konvention dran halten, aber letztlich schreibt man in die Koalitionsverträge mittlerweile ja ohnehin die Kleiderordnung und den Küchenputzplan für die ganze Legislaturperiode rein. Lässt man also die klimafeindlichen Gesetze draußen.
4. Würde das Veto gezogen, hätte man sowieso eine handfeste Regierungskrise am Hals. Dann "findet" irgendjemand von der Presse heraus, dass der Umweltminister vor 25 Jahren mal auf die Brüste der Nachbarstochter geschaut hat, er muss zurücktreten und der nächste stimmt dem "Deutschen Entwaldungsgesetz" bedenkenlos zu.
5. Derzeit benötigen wir sowieso keine klimafeindlichen Gesetze, weil man den Planeten eh nach Herzenslust vor die Wand fahren darf, auch in DE. Unterlassen reicht also!
Fazit: das ganze ist ein wenig Theaterdonner von den Grünen für's gläubige Grünenvolk, damit es so aussieht, als würde man neben Gendern und NATO auch ab und an mal ans Klima denken.