Ansicht umschalten
Avatar von Xalinai_2
  • Xalinai_2

mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2003

Re: Religionen Schwachsinn

Die Interpretation der Religionsfreiheit nicht nur als Freiheit für
die Religion sondern auch als Freiheit von der Religion -
insbesondere in der staatlichen Organisation, in den Gesetzen und der
Rechtsprechung, ist im stark christlich geprägten Deutschland noch
nicht angekommen.

Korrekt wäre es beispielsweise, wenn man sagt: Der Arbeitnehmer kann
in jeder Abfolge von sieben Tagen eine Folge von zwei Tagen
definieren, die für ihn das "Wochenende" darstellen: Der Christ
Samstag und Sonntag, der Jude Freitag und Samstag, der Moslem
Donnerstag und Freitag, der Anhänger des Spaghettimonsters den
Dienstag und Mittwoch, wie es euch beliebt. Dabei wird stets der
zweite Tag bezüglich angeordneter Arbeiten wie bisher allgemein der
Sonntag behandelt.

Dazu bekommt der Arbeitnehmer, neben seinem Urlaub, 9 Tage, die er
als feste oder bewegliche Feiertage mit Angabe der Rechenregel als
Teil seines Arbeitsvertrages definiert und die wie ein gesetzlicher
Feiertag behandelt werden.

Das Interessante dabei ist, dass die Arbeitgeber plötzlich
feststellen werden, dass sie dadurch, bei geeigneter Besetzung ihrer
Stellen, keine Sonn- und Feiertagszuschläge mehr bezahlen müssen -
dass sich das also sogar rechnet. 
Die notwendigen Berechnungsmodule in der Personalsoftware sind eine
einmalige Investition - da sie von allen gebraucht wird, vermutlich
in einem etwas umfangreicheren Update enthalten, und gut ist.

Wenn der Arbeitgeber dieses Angebot nicht nutzt, teilt er dem
Arbeitnehmer mit, welche Regel in seinem Betrieb gilt - und so wie
heute werden sich die Mitarbeiter an die Regeln ihres Unternehmens
halten.

Und natürlich werden dann am Sonntag jüdische und muslimische
Geschäfte problemlos geöffnet sein dürfen - es ist Sache des
Iinzelnen, welche Regeln er sich auferlegt. Und wenn es sich in einem
Einkaufszentrum nicht rechnet, weil nur zwei Läden offen wären und
kein Kunde kommt - dann ist dass auch wieder eine Entscheidung des
Betriebs, keine staatliche Vorgabe, die die Ladenöffnung am Sonntag
verbietet.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten