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  • In der Sache

892 Beiträge seit 24.04.2017

Re: Wirkprinzip.

Nur zum Abschluß:

- ich bleibe für mich dabei: IFR ist nur eine Untermenge der gesundheitlichen Krankheitsfolgen;

- Ermittlungen gegen Stöcker: könnte iene interessante juristische Frage sein, ob bei Bekanntwerden dieser Impfversuche man als Überwachungsstelle ein Ermittlungsverfahren starten muß, Polizei + Staatsanwalten dürfen bei Kenntnisnahme einer eventuellen Straftat auch nicht weggucken, sondern müssen einem Anfangsverdacht zumindestens etwas nachgehen;

- "interessant" wird es, wenn z.B. im privatwirtschaftlichen und vertragsrechtlichen Bereich sich unterschiedliche Behandlungen von Geimpften vs. Ungeimpften ergeben. Beispiel: meine Frau ist Vorsitzende eines Chores, der Konzerte veranstalten will. Wie ist das bei Abschließen eines Vertrags mit Zuhörern bei einem Konzert: darf der Chor allein schon aus Eigenschutzinteresse ohne Abfragen eines Impfnachweises Konzertkarten verkaufen, weil im Falle von Ansteckungsereignissen beim Konzert der Deibel los ist und man selber in Regreß genommen werden kann? Flugreisen und Einreise in manche Länder nur mit Impfnachweis wird schneller kommen, als man piep sagen kann.

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