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  • unbekannter Benutzer

96 Beiträge seit 19.02.2003

Zuviel Ausnahmen alles Gelabere.....

siehe:

 Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter außerdem nur dann,
wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat, oder
wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates
begangen wurden. Die gerichtshoffreundlichen Staaten, die sogenannten
like-minded states, hätten sich statt dessen universelle
Zuständigkeit gewünscht.

Und genau das werden die Psychopathen auch wieder ausnutzen.

Wenn ich Menschenschlächter wäre, würde ich den Vertrag einfach nicht
unterschreiben,oder in einem anderm Land begehen.
Einfach praktisch,Super.

Gute Nacht auch.
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