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  • MarshallAmpUser

864 Beiträge seit 20.09.2006

Mal ein paar Klarstellungen zum Thema §192a und der PKK

Liebe Frau Jelpke,
ihre Aussagen die so kommntarlos hier von TP einfach als scheinbare
Wahrheit und Tatsache zitiert werden verdienen es einmal kritisch
beäugt zu werden.

1) Die PKK wurde in Deutschland erst verboten als radikale PKK
Mitglieder die Gastfreundschaft hier in Deutschland Mitte der 90
Jahre mit Füssen traten und unter anderem bei gewalttätigen
Demonstrationen einige ihrer Mitglieder wie die Tiere über Polizisten
die nur eine ordnungsgemässe Veranstaltung garantieren wollten in
Tötungsabsicht herfielen. 
Immerhin muss gesagt werden dass sich die PKK seit der Verhaftung
Özcalans versucht von der gewalttätigen Vergangenheit zu
distanzieren. Insofern könnte man über eine vorsichtige Neubewertung
nachdenken.

2) Seit die Sympatisanten der RAF Mörder in der damaligen rot-grünen
Bundesregierung 2002 den von ihnen verhassten §192a derartig
aufweichten dass Sympathiewerbung für Terrrorganisationen nicht mehr
strafbar ist bleibt nur noch das Verbot einer Organisation um das
Zeigen von Symbolen zu unterbinden. Dummerweise muss man dann aber
auch so etwas wie eine Organisation haben die man verbieten kann. Und
das genau ist bei der IS nicht ganz so leicht.

3) Die immer wieder verwendete Bezeichnung "verbotene kurdische
Arbieterpartei" für die stalinistisch geführte Bande von Schlagetods
und Mordbrennern ist vor allem in der tränendüsendrückenden
Kombination der Worte "verboten" und "Arbeiterpartei" ein Euphemismus
der übelsten Form. Aber wie gesagt: vielleicht sollte man die heutige
PKK vorsichtg neu bewerten.

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