Sanches schrieb am 21. Oktober 2014 15:05
> Hm, Privateigentum ohne Vertragsfreiheit. Ich denke, dann ist dass
> Privat im Eigentum unnötig.
"Privat" im Sinne, dass es eine vom Öffentlichen abgeteilte Sphäre
ist, hinter der "die Gesellschaft" (auch wenn die nur durch den König
repräsentiert ist) keine Rechtfertigung erwarten kann.
> > Eigentum heist, dass du die Möglichkeit hast, eine dritte Partei
> > ("der Staat") dazu zu bringen, deinen konkreten Besitz an einem Ding,
> > letztlich mittels Gewalt, gegenüber jemand anderen wieder
> > herzustellen.
>
> Ich denke, dass ich damit Privateigentum meine. Eigentum ist erst mal
> nur das schlichte besitzen von Dingen.
Ah, ok.
Die Trennung zwischen "Besitz" als "tatsächliche Kontrolle" und
"Eigentum" als "Einforderungsmöglichkeit für Besitz" ist eine, die
sich aus dem Sprachgebrauch der Deutschen Justiz entwickelt hat, und
imho auch außerhalb üblich ist.
Bei Hausbesetzern z.B. spricht man nicht von Eigentümern, und der -
nach deiner Nomenklatur - Privateigentümer wird meist einfach
Eigentümer genannt.
> Hm, Privateigentum ohne Vertragsfreiheit. Ich denke, dann ist dass
> Privat im Eigentum unnötig.
"Privat" im Sinne, dass es eine vom Öffentlichen abgeteilte Sphäre
ist, hinter der "die Gesellschaft" (auch wenn die nur durch den König
repräsentiert ist) keine Rechtfertigung erwarten kann.
> > Eigentum heist, dass du die Möglichkeit hast, eine dritte Partei
> > ("der Staat") dazu zu bringen, deinen konkreten Besitz an einem Ding,
> > letztlich mittels Gewalt, gegenüber jemand anderen wieder
> > herzustellen.
>
> Ich denke, dass ich damit Privateigentum meine. Eigentum ist erst mal
> nur das schlichte besitzen von Dingen.
Ah, ok.
Die Trennung zwischen "Besitz" als "tatsächliche Kontrolle" und
"Eigentum" als "Einforderungsmöglichkeit für Besitz" ist eine, die
sich aus dem Sprachgebrauch der Deutschen Justiz entwickelt hat, und
imho auch außerhalb üblich ist.
Bei Hausbesetzern z.B. spricht man nicht von Eigentümern, und der -
nach deiner Nomenklatur - Privateigentümer wird meist einfach
Eigentümer genannt.