Sanches schrieb am 21. Oktober 2014 13:30
> Keppla schrieb am 21. Oktober 2014 11:29
>
> > Die Definition die ich kenne und für sinnvoll erachte ist:
> > "Kapitalismus ist ein System mit Privateigentum an Produktionsmitteln
> > und Vertragsfreiheit".
>
> In der Definition steckt ja das Privateigentum schon drin.
Klar, aber warum ist das Problematisch?
Ich brauche ja nicht den Kapitalismus zur Definition von
Privateigentum, Produktionsmitteln oder Vertragsfreiheit.
> wie ich wo
> anders zum Feudalismus geschrieben habe machte diese Kategorie im
> Feudalismus keinen Sinn, es gab zwar Eigentum, nicht aber
> Privateigentum.
Deshalb ist Feudalismus kein Kapitalismus.
Davon ab gibt's im Feudalismus imho durchaus sowas wie
Privateigentum, nur halt nicht an Produktionsmitteln.
Wenn der eine Bauer dem anderen Schafe klaut, war das für den
Feudalherren zwar ein "rechte tasche/linke tasche"-Ding, weil er von
beiden seinen 10ten bekommt, nichtsdestotrotz hat er da Recht
gesprochen.
> In sofern ist Privateigentum in der Tat etwas dem
> Kapitalismus innewohnendes,
Du könntest durchaus ein System mit Privateigentum, aber eben nicht
an Produktionsmitteln haben (mal von der implementationsproblematik
abgesehen), oder eines mit Privateigentum, aber ohne
Vertragsfreiheit.
> doch in der Aussage: "Kapitalismus ist
> ein System mit Privateigentum an Produktionsmitteln." steht das Wort
> Privateigentum schon drin.
> Dies wird erst zu Privateigentum durch die
> gesetzliche und/oder administrative Möglichkeit ein solches Geltend
> zu machen. Vertragsgesetze sind also impliziert.
Nein.
Eigentum heist, dass du die Möglichkeit hast, eine dritte Partei
("der Staat") dazu zu bringen, deinen konkreten Besitz an einem Ding,
letztlich mittels Gewalt, gegenüber jemand anderen wieder
herzustellen.
Vertragsfreiheit heist im Bezug auf Eigentum, dass dein Eigentum
disponibel ist, oder anders: dass der Dritte Abmachungen zwischen dir
und dem anderen Respektieren muss.
In einem Adelssystem kann ein Adeliger z.B. durchaus über sein Land
und die ihm gehörenden Bewohner verfügen, der Handel mit dem Land
(also, dass er es mit einem anderen Adeligen tauscht) könnte ihm aber
nicht möglich sein.
> Keppla schrieb am 21. Oktober 2014 11:29
>
> > Die Definition die ich kenne und für sinnvoll erachte ist:
> > "Kapitalismus ist ein System mit Privateigentum an Produktionsmitteln
> > und Vertragsfreiheit".
>
> In der Definition steckt ja das Privateigentum schon drin.
Klar, aber warum ist das Problematisch?
Ich brauche ja nicht den Kapitalismus zur Definition von
Privateigentum, Produktionsmitteln oder Vertragsfreiheit.
> wie ich wo
> anders zum Feudalismus geschrieben habe machte diese Kategorie im
> Feudalismus keinen Sinn, es gab zwar Eigentum, nicht aber
> Privateigentum.
Deshalb ist Feudalismus kein Kapitalismus.
Davon ab gibt's im Feudalismus imho durchaus sowas wie
Privateigentum, nur halt nicht an Produktionsmitteln.
Wenn der eine Bauer dem anderen Schafe klaut, war das für den
Feudalherren zwar ein "rechte tasche/linke tasche"-Ding, weil er von
beiden seinen 10ten bekommt, nichtsdestotrotz hat er da Recht
gesprochen.
> In sofern ist Privateigentum in der Tat etwas dem
> Kapitalismus innewohnendes,
Du könntest durchaus ein System mit Privateigentum, aber eben nicht
an Produktionsmitteln haben (mal von der implementationsproblematik
abgesehen), oder eines mit Privateigentum, aber ohne
Vertragsfreiheit.
> doch in der Aussage: "Kapitalismus ist
> ein System mit Privateigentum an Produktionsmitteln." steht das Wort
> Privateigentum schon drin.
> Dies wird erst zu Privateigentum durch die
> gesetzliche und/oder administrative Möglichkeit ein solches Geltend
> zu machen. Vertragsgesetze sind also impliziert.
Nein.
Eigentum heist, dass du die Möglichkeit hast, eine dritte Partei
("der Staat") dazu zu bringen, deinen konkreten Besitz an einem Ding,
letztlich mittels Gewalt, gegenüber jemand anderen wieder
herzustellen.
Vertragsfreiheit heist im Bezug auf Eigentum, dass dein Eigentum
disponibel ist, oder anders: dass der Dritte Abmachungen zwischen dir
und dem anderen Respektieren muss.
In einem Adelssystem kann ein Adeliger z.B. durchaus über sein Land
und die ihm gehörenden Bewohner verfügen, der Handel mit dem Land
(also, dass er es mit einem anderen Adeligen tauscht) könnte ihm aber
nicht möglich sein.