Ja, also ich stimme dir im Wesentlichen zu.
> Ich brauche ja nicht den Kapitalismus zur Definition von
> Privateigentum, Produktionsmitteln oder Vertragsfreiheit.
Ja
> Deshalb ist Feudalismus kein Kapitalismus.
Wollt ich ja auch nicht sagen.
> Du könntest durchaus ein System mit Privateigentum, aber eben nicht
> an Produktionsmitteln haben (mal von der implementationsproblematik
> abgesehen), oder eines mit Privateigentum, aber ohne
> Vertragsfreiheit.
Hm, Privateigentum ohne Vertragsfreiheit. Ich denke, dann ist dass
Privat im Eigentum unnötig.
> > doch in der Aussage: "Kapitalismus ist
> > ein System mit Privateigentum an Produktionsmitteln." steht das Wort
> > Privateigentum schon drin.
>
> > Dies wird erst zu Privateigentum durch die
> > gesetzliche und/oder administrative Möglichkeit ein solches Geltend
> > zu machen. Vertragsgesetze sind also impliziert.
>
> Nein.
>
> Eigentum heist, dass du die Möglichkeit hast, eine dritte Partei
> ("der Staat") dazu zu bringen, deinen konkreten Besitz an einem Ding,
> letztlich mittels Gewalt, gegenüber jemand anderen wieder
> herzustellen.
Ich denke, dass ich damit Privateigentum meine. Eigentum ist erst mal
nur das schlichte besitzen von Dingen. Aber das sind alles
Definitionssachen. Definiert man es aber so wird das explizite
Erwähnen des Vertragsrecht unnötig. Denke ich.
> In einem Adelssystem kann ein Adeliger z.B. durchaus über sein Land
> und die ihm gehörenden Bewohner verfügen, der Handel mit dem Land
> (also, dass er es mit einem anderen Adeligen tauscht) könnte ihm aber
> nicht möglich sein.
Eben deshalb Eigentum aber kein Privateigentum.
> Ich brauche ja nicht den Kapitalismus zur Definition von
> Privateigentum, Produktionsmitteln oder Vertragsfreiheit.
Ja
> Deshalb ist Feudalismus kein Kapitalismus.
Wollt ich ja auch nicht sagen.
> Du könntest durchaus ein System mit Privateigentum, aber eben nicht
> an Produktionsmitteln haben (mal von der implementationsproblematik
> abgesehen), oder eines mit Privateigentum, aber ohne
> Vertragsfreiheit.
Hm, Privateigentum ohne Vertragsfreiheit. Ich denke, dann ist dass
Privat im Eigentum unnötig.
> > doch in der Aussage: "Kapitalismus ist
> > ein System mit Privateigentum an Produktionsmitteln." steht das Wort
> > Privateigentum schon drin.
>
> > Dies wird erst zu Privateigentum durch die
> > gesetzliche und/oder administrative Möglichkeit ein solches Geltend
> > zu machen. Vertragsgesetze sind also impliziert.
>
> Nein.
>
> Eigentum heist, dass du die Möglichkeit hast, eine dritte Partei
> ("der Staat") dazu zu bringen, deinen konkreten Besitz an einem Ding,
> letztlich mittels Gewalt, gegenüber jemand anderen wieder
> herzustellen.
Ich denke, dass ich damit Privateigentum meine. Eigentum ist erst mal
nur das schlichte besitzen von Dingen. Aber das sind alles
Definitionssachen. Definiert man es aber so wird das explizite
Erwähnen des Vertragsrecht unnötig. Denke ich.
> In einem Adelssystem kann ein Adeliger z.B. durchaus über sein Land
> und die ihm gehörenden Bewohner verfügen, der Handel mit dem Land
> (also, dass er es mit einem anderen Adeligen tauscht) könnte ihm aber
> nicht möglich sein.
Eben deshalb Eigentum aber kein Privateigentum.