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  • kazol

1 Beitrag seit 25.08.2021

EVG Tarifvertrag

Mmh, im EVG-Tarifvertrag sind aber auch einige andere weiche Vereinbarungen geschlossen worden, die vielleicht für so manchen wichtiger sind:
-keine betriebsbedingten(corona) Kündigungen bis 2023
-50 Tage Freistellung für Kinderbetreuung(alleinerziehende 100 Tage), 20 Tage für die Pflege von Angehörigen
-die untersten Lohngruppen wurden so angepasst, daß der Mindestlohn ohne Zulagen erreicht wird(zB die DB Sicherheit Leute)

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