SATFVT schrieb am 21.10.2024 09:18:
Die würden das übrigens auch ohne §51 des EEG machen, denn warum sollen die dafür bezahlen, dass sie Strom produzieren? ist ja nicht so wie bei den fossilen Kraftwerken, wo es handfeste Nachteile hat, wenn der Kessel kalt wird...
Ein negativer Strompreis der als summe mit der Marktprämie noch über 0cent liegt wäre ohne §51 für die Betreiber vielleicht auch akzeptabel.
Ich hätte mich wohl präziser ausdrücken sollen...
§51 des EEG existiert, damit genau das (negativer Strompreis der als summe mit der Marktprämie noch über 0cent liegt) kein Anreiz zum weiteren Einspeisen ist.
WKA Betreiber, die nicht dem EEG unterliegen bekommen ja keine Marktprämie und stellen daher ihre Produktion bei negativen Strompreisen schlicht ein...
bye
TT