Geriatrischer Übermut schrieb am 07.04.2016 09:46:
Ich habe immer noch die (bisher vergebliche) Hoffnung, dass der Widerstand gegen den islamischen Fundamentalismus auch den staatlich praktizierten christlichen Fundamentalismus mehr in das Bewußtsein der Öffentlichkeit bringt. Vom Teufel weiß ich nichts, aber Kirchenglocken gehören eindeutig den üblichen Vorschriften des Lärmschutzes untergeordnet - die völlig selbstverständlich praktizierte Rechtsbeugung ist ein Hohn gegenüber dem säkularen Rechtsstaat, in dem eigentlich Gleichbehandlung vorgeschrieben ist.
Dabei gibt es prinzipiell zwei Betrachtungsansätze
1. es gibt keinen Gott dann sind die Glocken überflüssig, wen sollen Sie dann preisen?
2. Gott ist so schwerhörig dass man solchen Lärm machen muss,
dann dürfte er wohl kaum allmächtig sein, wenn er das mit den Ohren bei sich nicht hinbekommt. Dann wären die Glocken ebenfalls unnötig.
Übrigens ist das Gekreische eine Muezzins ebenfalls mehr als nervtötend.
VfH