Ansicht umschalten
Avatar von DrM
  • DrM

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

Re: Das Kriegsrecht der Ukraine verbietet Neuwahlen explizit

DasWoelfchen schrieb am 17.08.2024 23:34:

Mir persönlich erscheint das allerdings ein sehr gewagtes jurstisches Konstrukt zu sein, da es einerseits für die Verchova Rada in der Verfassung explizit geregelt ist und für den Präsidenten nicht, die Verfassung für die Präsidentenwahl im letzten Absatz des Artikels 103 aber anderen Gesetzen nur noch die Regelung des Verfahrens der Präsidentenwahl offen lässt.

Ja, das sehe ich auch so.

Das von dir zitierte Gesetz scheint allerdings über reine Verfahrensfragen hinaus zu gehen, wird aber wohl - wie du richtig sagst - zur Zeit wohl geltendes Recht sein.

Und drum ist Selenskyj legitimer Präsident.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten