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  • umbhaki

mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2012

Der kleine Unterschied

Der kriegerische Beschuss ziviler Gebäude und Einrichtungen ist vom Völkerrecht sehr zu Recht verboten. So weit, so klar.

Das russische Militär beschießt zivile Gebäude und Einrichtungen dann, wenn sich darin ukrainisches Militär verschanzt und von dort schießt. Soweit ich das richtig weiß, ist das völkerrechtlich eine „Grauzone“, denn es fehlt wohl im Völkerrecht das ausformulierte Verbot für Militär, sich in solchen Gebäuden zu verschanzen. Nimmt man aber den Sinn der Vorschriften, dann ist der Aufenthalt von aktiven Kämpfern in solchen Gebäuden bereits der Verstoß gegen das Völkerrecht, nicht erst deren dann erfolgender Beschuss. Das gilt dann auch beispielsweise für Kliniken, in und neben denen Ukrainer Kampfstellungen eingerichtet haben.

Was die Ukrainer derzeit in den östlichen Landesteilen veranstalten, ist eindeutig völkerrechtlich verbotener Terror, denn in den von ihnen beschossenen Städten und Einrichtungen finden keinerlei Kampfhandlungen statt. Von dort geht derzeit überhaupt kein Einfluss auf den Krieg aus.

Es sei denn, man betrachtete die Neugeborenen in der erwähnten Geburtsklinik als neue zukünftige Kämpfer, die es zu vernichten gelte. Aber als so „verstrahlt“ wollen Sie doch sicher auch nicht gelten, oder?

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