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mehr als 1000 Beiträge seit 09.01.2006

Urheberrecht, geistiges Eigentum und antisoziales Verhalten

Urheberrecht, geistiges Eigentum und antisoziales Verhalten

Ein paar Gedanken über das Konzept des geistigen Eigentums

In einem sind sich Forscher ziemlich einig über den Menschen: seine
Sprache (verstanden als seine Kommunikation im Allgemeinen) und seine
Lernfähigkeit sind zwei _der_ Eigenschaften des Menschen, die ihn so
erfolgreich gemacht haben. In menschlichen Sozialgemeinschaften - von
der Familie, über Sippen, Stämme, Stäfte, Länder und Staaten - lernen
die Menschen, indem sie nützliches Verhalten und nützliche Techniken
von anderen abschauen und nachmachen. Daraus ergeben sich Vorteile
für die gesamte Sozialgemeinschaft: die Schüler oder Nachmacher
setzen auf vorhandenes Wissen auf und können dies viel leichter als
der Urheber weiter entwickeln. Nun kann ein einzelnes Wesen der
Sozialgemeinschaft neu erfundene Techniken vor den anderen verbergen,
um so Vorteile für sich vor den anderen zu erzielen. Durch diesen
Egoismus jedoch enthält dieses Wesen dieses Wissen anderen vor und
schadet so der Sozialgemeinschaft im Ganzen. Der Sozialgemeinschaft
stehen diese Erkenntnisse nicht zur Verfügung und so können sie auch
nicht weiterentwickelt werden. Hinzu kommt, dass dieses Wesen recht
einseitig handelt: es setzt auf freien Erkenntnissen anderer auf und
profitiert davon, verweigert aber den Vorteil aus seinen
Erkenntnissen den anderen.

Ein gutes Beispiel, wohin das führen kann, ist der Versuch von
Konzernen, in Jahrhunderten gezüchtete asiatische Reissorten
weiterzuentwickeln und diese schützen zu lassen. Den ärmsten der
Armen wird so noch der tägliche Reis genommen, damit Andere
profitieren. Dies kann man als antisozial betrachten oder gar als
Beraubung der Menschen durch Menschen.

Mit dem Konzept des geistigen Eigentums ergeben sich weit
tiefgreifendere Probleme. Es leitet sich vom sachlichen
Eigentumsrecht und überträgt dies auf geistige Schöpfungen. Schon
diese Ableitung ist fehlerhaft, da sich dingliche und geistige Dinge
nicht gleich behandeln lassen. Ein Mensch, der einen dinglichen
Gegenstand besitzt, zieht aus eben dieser Dinglichkeit seinen Nutzen.
Wird ihm der Gegenstand entwendet, entsteht im dadurch ein Schaden,
weil er den Gegenstand nicht mehr nutzen kann oder sich einen neuen
unter Aufwand beschaffen muss (an dieser Stelle sei auch auf die
Unverhältnismäßigkeit des Diebstahls im Strafrecht hingewiesen: die
Kriminalisierung des Diebstahls kleiner Dinge steht in keinem
Verhältnis zum Strafmaß). Dies ist auf nicht dingliche
Eigenschaftsverhältnisse nicht übertragbar. Die Kopie einer Idee
hindert den Schöfper derselben nicht, seine Idee weiter umzusetzen.
Er kann weiteren Nutzen daraus ziehen.

Weit fundamentaler ist die Betrachtung, ob nicht oder wenig
stoffliche Dinge überhaupt als Eigentum betrachtet werden können, da
sie wenig greif- und festhaltbar sind. Eine geäußerte Bemerkung, eine
formulierte Idee verlässt ihren Schöpfer und ist nicht mehr an ihn
gebunden und lässt sich auch per se nicht an ihn binden. Wer eine
Idee öffentlich macht - sei es durch Aufschreiben oder durch die
Herstellung von Produkten nach dieser Idee, hat diese selbst aktiv an
andere verbreitet und so unkontrollierbar in Umlauf gebracht. Das
widerspricht schon dem, dass er diese Idee besitzt. Wer stoffliche
Dinge derart verbreitet, gibt seinen Besitzanspruch dadurch auf.

In Bezug auf geistiges Eigentum zeigt da besonders bei Musik ein
innerer Widerspruch. Einerseits soll ein musikalisches Werk eine
möglichst große Verbreitung finden andererseits sprechen die
Eigentümer von geistigem Eigentum und trachten gewisse Verbreitungen
zu verhindern. Der Widerspruch ist schnell aufgeklärt: sie _wollen_
ihre Werke verbreiten (geben sie also frei), aber nur so, dass sie
Geld damit verdienen. Würden Musiker aber auf ihrem geistigen
Eigentum bestehen, würden sie es nicht verbreiten. Im Kern haben sie
kein Interesse an einem eventuell vorhandenen geistigen Eigentum.
Vielmehr haben sie ein Interesse daran, damit ihr Geld zu verdienen.

Es liegt auf der Hand, dass dies für sie schwierig ist, da sie mit
flüchtigen Dingen handeln. Um nicht zu sagen: es ist ein sehr
ungünstiges Geschäftsmodells. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates,
per Strafgesetz (!) aus einem nicht funktionierenden ein
funktionierendes Geschäftsmodell zu machen. Und schon gar nicht mit
der Begründung mittels eines Konstrukts vom geistigen Eigentum, das
eher fragwürdig ist. Es liegt zwar auch auf der Hand, dass z.B. Kunst
gefördert werden soll, doch gibt es andere Möglichkeiten als die des
Strarechts. Die Mona Lisa ist auch ohne urheberrechtlichen Schutz
entstanden.

Die Musikindustrie wie auch Künstler argumentieren gerne mit dem
Schaden, der ihnen durch sogenannte Raubkopien entsteht. Dieses
Argument ist durch mehrere Punkte sehr einfach widerlegbar. Zum einen
offenbaren sich die Schwächen ihres ungünstigen Geschäfsmodells durch
die Internet Technologie. Anstatt ihre Geschäftsmodelle daraufhin
anzupassen, versuchen sie diese per Lobbyismus und Gesetz (der
Staatsanwalt mutiert zum Eintreiber von Bertelsmann und Co). Zweitens
ist es zweifelhaft, dass Musikkonzernen überhaupt ein nennenswerter
Schaden durch sogenannte Raubkopien entsteht. Die Konzerne klagen
zwar über Umstzrückgang, doch der kann auch der gnadenlosen
Kommerzialisierung und Abzocke von Musikliebhabern zugeschrieben
werden. Auffallen sollte, dass der Umsatzrückgang keineswegs den
Möglichkeiten, sich kostenlos Musik im Internet zu besorgen,
entspricht. Und drittens muss sich die Musikindustrie den Vorwurf
gefallen lassen, das Thema propagandistisch zu betreiben: selbst nach
heute geltenden Gesetzen ist die sogenannte Raubkopie nicht das, was
sie zu sein scheint. Eher handelt es sich nach gängiger Rechtslage um
Diebstahl, denn Raub setzt Nötigung oder Körperverletzung voraus. Und
um ein Verbrechen handelt es sich dabei auch nicht, wie die
Filmindustrie mit ihren unsäglichen Plakaten uns weiß machen will.
Dazu sind die Mindeststrafen zu niedrig.

Das ganze Gerede um Strafverschärfung beim Urheberrecht zeigt
allenfalls, dass unsere Politiker mit ihren Ideen am Ende sind. Das
Strafrecht ist nicht dazu da, Geschäftsmodelle aufzubauen und
durchzusetzen und schon gar nicht, in einer Konsumgesellschaft den
kostenlosen Konsum zu unterbinden.
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