Art. 5 des NATO-Vertrages IST eine Suizid-Klausel für jeden, der ein NATO-Mitgliedsland mit Waffen angreift - denn es ist KEIN "Kann-Vertrag" bezüglich des militärischen Zusammenhalts. Lediglich die Art der geschlossenen Antwort der NATO auf einen Vorfall variiert und kann von ignorieren bis vernichten reichen - je nachdem was in ihrer Macht steht und als angemessen betrachtet wird.
"Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten."
https://www.nato.int/cps/en/natohq/official_texts_17120.htm?selectedLocale=de
https://unric.org/de/charta/
Ich frage mich jedoch, ob die propagandaverseuchten Russenfreunde hierzulande in der Lage sind den Unterschied zu begreifen.