Ansicht umschalten
Avatar von From Hell
  • From Hell

718 Beiträge seit 14.01.2021

Die Fixierung auf die "Beistandsklausel" ist Augenwischerei

Der Beistand könnte auch ohne den NATO-Vertrag nach Artikel 51 der UN-Charta völkerrechtskonform geleistet werden. Im selben Umfang wie mit NATO-Vertrag.

Das Selbstverteidigungsrecht eines angegriffenen Staates kann auch kollektiv ausgeübt werden, d. h. im Verbund mit anderen Staaten, die dem angegriffenen Staat Nothilfe leisten. Dabei ist es unerheblich, ob zwischen diesen Staaten zum Zeitpunkt des Beginns der Angriffshandlung ein formelles Verteidigungsbündnis (z. B. NATO) besteht oder diese Nothilfe nach Beginn des Angriffs spontan erfolgt

https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_zur_Selbstverteidigung#:~:text=Das%20Recht%20zur%20Selbstverteidigung%20ist,Selbstverteidigungsrecht%20gegen%20einen%20bewaffneten%20Angriff.

Die Vorstellung, dass ein Nicht-NATO-Mitglied Deutschland im Falle eines Angriffs keine sofortige vollumfängliche Unterstützung der NATO-Staaten erhalten wäre ist naiv. Dass Länder aus dem US-Vasallenblock herausgebrochen werden dürften ließen die USA niemals zu, dazu ist kein NATO-Vertrag notwendig.

Die NATO dient also nicht dazu eine Militärhilfe im Angriffsfall zu sichern, sondern im Kern die Mitglieder an die USA politisch auch auf militärischer Ebene zu binden und dadurch deren Stillhalten und Rückhalt bei völkerrechtsfragwürdigen US-Interventionen zu sichern.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten