t__ schrieb am 23.11.2022 16:16:
"..Beistand,... ..die sie für erforderlich erachtet,..."
Demnach würde es auch ausreichen eine förmliche Beileidsbekundung zu versenden. Art. 5 ist kein Automatismus. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Staaten was sie als erforderlich und angemessen erachten.
Ich wusste doch, dass die Putin-Freunde zu doof sind, um den Artikel 5 richtig zu lesen bzw. ist mir deren Vorliebe für Puzzles durchaus geläufig: Man nehme einzelne Teile eines Satzes - setze sie beliebig neu unter Weglassung des Restes zusammen: Simsalabim, schon hat man eine völlig andere Bedeutung.
Der Artikel gilt im Ganzen, mit allen Wörtern und Satzteilen und danach kann eben nicht jedes Land für sich alleine eintscheiden, was es für erforderlich erachtet - es wird alles immer gemeinsam beschlossen.