t__ schrieb am 23.11.2022 19:44:
Pearphidae schrieb am 23.11.2022 19:33:
t__ schrieb am 23.11.2022 19:24:
Pearphidae schrieb am 23.11.2022 19:09:
t__ schrieb am 23.11.2022 18:59:
Pearphidae schrieb am 23.11.2022 18:40:
t__ schrieb am 23.11.2022 16:16:
"..Beistand,... ..die sie für erforderlich erachtet,..."
Demnach würde es auch ausreichen eine förmliche Beileidsbekundung zu versenden. Art. 5 ist kein Automatismus. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Staaten was sie als erforderlich und angemessen erachten.
Ich wusste doch, dass die Putin-Freunde zu doof sind, um den Artikel 5 richtig zu lesen bzw. ist mir deren Vorliebe für Puzzles durchaus geläufig: Man nehme einzelne Teile eines Satzes - setze sie beliebig neu unter Weglassung des Restes zusammen: Simsalabim, schon hat man eine völlig andere Bedeutung.
Der Artikel gilt im Ganzen, mit allen Wörtern und Satzteilen und danach kann eben nicht jedes Land für sich alleine eintscheiden, was es für erforderlich erachtet - es wird alles immer gemeinsam beschlossen.
".. die sie für erforderlich erachtet..."
"Sie" ist in diesem Satz, auch wenn man den ganzen Text im Kontext nimmt Singular.
Was ist an dem Teilsatz so schwer zu verstehen?
"indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien"Auch für Sie gilt: Rosinen aus einem Kuchen pflücken ist unfein.
Zusammenwirken heißt nicht, dass alle das Gleiche machen müssen. Was davon dann als fein oder unfein angesehen wird ist eine andere Sache.
Für total "Zurückgebliebene": ... und im Zusammenwirken ... Was mag DAS wohl bedeuten?
RICHTIG... die NATO-Länder stimmen ihre Vorgehensweisen ab, wenn sie Beistand leisten müssen.
Die können auch abstimmen, dass einer nur für die Beileidsbekundung zuständig ist, wenn er sich zu mehr nicht im Stande fühlt.
Die Nato kann keinen Bündnisfall ausrufen, wenn auch nur ein Land im Natorat dagegen stimmt.