Pearphidae schrieb am 26.11.2022 18:12:
alt_und_naiv schrieb am 26.11.2022 13:01:
Pearphidae schrieb am 26.11.2022 09:44:
alt_und_naiv schrieb am 25.11.2022 22:59:
Allerdings ist ein nuklearer Schlag gegen den Kriegsteilnehmer Bundesrepublik (Waffenlieferungen, Ausbildung von Soldaten, Aufklärung) halt kein Atomkrieg im engeren Sinne, da die Bundesrepublik nicht nuklear bewaffnet ist.
Die Bundesrepublik als Kriegsteilnehmer zu bezeichnen ist eine Falsche Tatsachenbehauptung. Am besten Sie unterlassen solch billige Propaganda.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwizrL_j1cv7AhWLuaQKHVhnCjoQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fresource%2Fblob%2F892384%2Fd9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308%2FWD-2-019-22-pdf-data.pdf&usg=AOvVaw0yOyWOB3PvPawv2rwn_Qg_
Bitte Seite 6 2. Absatz lesen. Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist man mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten aus der Zone der gesicherten Nichtkriegsführung schon heraus.
Wie vorsichtig die USA agieren, erkennt man an der Ablehnung einer Lieferung von Kampfjets an die Ukraine. In der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist dies auf Bl. 7f aufgeführt. Interessant ist auch das dort teilweise zitierte Interview https://www.nzz.ch/international/krieg-in-der-ukraine-ab-wann-waere-deutschland-konfliktpartei-ld.1674082
Um zu zeigen, wie der völkerrechtlich nicht geschulte gesunde Menschenverstand die Sache einordnet, sei Karl Lauterbach zitiert:
"Mal ehrlich: Was sollen denn jetzt Kniefälle vor Putin bringen? Wir sind im Krieg mit Putin und nicht seine Psychotherapeuten. Es muss weiter konsequent der Sieg in Form der Befreiung der Ukraine verfolgt werden. Ob das Putins Psyche verkraftet ist egal". Natürlich wurde dieser Rohdiamant an politischer Meinung inzwischen auf Parteilinie geschliffen.
Verkaufe also bitte meine laienhafte völkerrechtliche Einordnung des Verhaltens der Bundesrepublik als Tatsachenbehauptung - es ist eine begründete Meinung - und insbesondere nicht als falsche Tatsachenbehauptung.Ich kenne dieses Werk des wissenschaftlichen Dienstes der Regierung, weil von Seiten der Putin-Freunde seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Putins auf die Ukraine fleißig herumgewedelt wird.
Da muss man sich jedoch auch ansehen, was dieser Dienst überhaupt ist: Ein Team von Mitarbeitern das Informationen zu einem angefragten Thema zusammen sammelt, diese zusammen stellt und aus den vorhandenen Informationen ihre Schlüsse zieht.
Und diesbezüglich dürften deren Mitarbeiter durchaus die richtige Ausbildung mitbringen und zumindest kompetenter als wir sein.
Trotz aller Kompetenz der Mitarbeiter können deren Ansichten keine juristische Entscheidung ersetzen, denn die Teams arbeiten unter Zeitdruck, weil ihre Informationen den Anfragern bis zu irgendwelchen parlamentarischen Vorgängen vorliegen müssen. Demzufolge können bereits Lücken in den Recherchen vorliegen. Deshalb können diese Recherche-Ergebnisse nicht rechtlich bindend sein und deshalb können diese Mitarbeiter für Fehler nicht belangt werden. Diese Papiere haben also keinerlei Konsequenzen.
Offensichtlich gibt es für die Situation, in die sich die Bundesrepublik hineinmanövriert hat, keine gefestigte Rechtsprechung. Die Bundesrepublik ist nicht eindeutig nichtkriegführend, also möglicherweise kriegführend.
Wenn Sie eine umfassende und wirklich gültige juristische Ausarbeitung haben wollen, müssen Sie Klage erheben. Die Richter dieses Landes nehmen sich ausreichend Zeit für die von Ihnen zu bearbeitenden Themen, weil sie um ihre Verantwortung wissen, denn ihre Worte sind bindend.
Und von unseren Gerichten bekommst Du Urteile, jedoch keine unumstößlichen Wahrheiten. Mit zunehmender Zahl von Urteilen in verschiedenen Ländern entwickeln sich dann Kriterien, die derzeitige Graubereiche kleiner werden lassen.
Ebenso belanglos sind die Worte eines Gesundheitsministers zum Thema Krieg. Oder ist für Sie bei Fragen um die Gesundheit die Meinung eines medizinisch ahnungslosen Generals entscheidend?
Er ist halt prominent und nicht des Putintrolls verdächtig, daher seine Erwähnung.
Entscheidend ist noch immer das Völkerrecht und demzufolge ist Deutschland kein Kriegsteilnehmer.
Dann nenne entsprechende Urteile, die das untermauern. An denen wäre sicherlich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages interessiert.
Und ich bin tief enttäuscht von Ihnen, dass Sie nun mit solchem Popelkram angekrabbelt kamen.
Ich hätte jetzt als Reaktion erwartet, dass wir nach Völkerrecht nicht angegriffen werden dürfen, selbst wenn wir uns im Rahmen kollektiver Nothilfe zur Konfliktpartei gemacht hätten. (Seite 8 und 9 der Publikation)
Um wieder etwas zum eigentlichen Thema zurückzukommen, möchte ich auf Seite 12 (Ausführungen zum Nato-Bündnisfall) verweisen, die die These einer Suizidklausel nicht stützen.