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  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Art. 5 des NATO-Vertrages IST eine Suizid-Klausel ...

alt_und_naiv schrieb am 26.11.2022 20:45:

Pearphidae schrieb am 26.11.2022 18:12:

alt_und_naiv schrieb am 26.11.2022 13:01:

Pearphidae schrieb am 26.11.2022 09:44:

alt_und_naiv schrieb am 25.11.2022 22:59:
Allerdings ist ein nuklearer Schlag gegen den Kriegsteilnehmer Bundesrepublik (Waffenlieferungen, Ausbildung von Soldaten, Aufklärung) halt kein Atomkrieg im engeren Sinne, da die Bundesrepublik nicht nuklear bewaffnet ist.

Die Bundesrepublik als Kriegsteilnehmer zu bezeichnen ist eine Falsche Tatsachenbehauptung. Am besten Sie unterlassen solch billige Propaganda.

https://www.google.com/url[...] Bitte Seite 6 2. Absatz lesen. Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist man mit der Ausbildung ukrainischer Soldaten aus der Zone der gesicherten Nichtkriegsführung schon heraus. […]

Ich kenne dieses Werk des wissenschaftlichen Dienstes der Regierung, weil von Seiten der Putin-Freunde seit dem völkerrechtswidrigen Angriff Putins auf die Ukraine fleißig herumgewedelt wird. Da muss man sich jedoch auch ansehen, was dieser Dienst überhaupt ist: Ein Team von Mitarbeitern das Informationen zu einem angefragten Thema zusammen sammelt, diese zusammen stellt und aus den vorhandenen Informationen ihre Schlüsse zieht.

Und diesbezüglich dürften deren Mitarbeiter durchaus die richtige Ausbildung mitbringen und zumindest kompetenter als wir sein.

Es gibt unter allen Facharbeitern Deppen, die zwar eine Ausbildung genossen haben, ihr Handwerk aber dennoch nicht bzw. nur mangelhaft beherrschen.

Trotz aller Kompetenz der Mitarbeiter können deren Ansichten keine juristische Entscheidung ersetzen, denn die Teams arbeiten unter Zeitdruck, weil ihre Informationen den Anfragern bis zu irgendwelchen parlamentarischen Vorgängen vorliegen müssen. Demzufolge können bereits Lücken in den Recherchen vorliegen. Deshalb können diese Recherche-Ergebnisse nicht rechtlich bindend sein und deshalb können diese Mitarbeiter für Fehler nicht belangt werden. Diese Papiere haben also keinerlei Konsequenzen.

Offensichtlich gibt es für die Situation, in die sich die Bundesrepublik hineinmanövriert hat, keine gefestigte Rechtsprechung.

Es gilt das Völkerrecht und dessen rechtliche Auffassung. Peinlich, wenn man DAS nicht weiß. Wenn sich hier jemand in etwas hineinmanövriert hat, sind das Russen-Propagandisten, die mit Ihren inkompetenten Äußerungen mit heruntergelassenen Hosen dastehen.

Die Bundesrepublik ist nicht eindeutig nichtkriegführend, also möglicherweise kriegführend.

Sein oder Nichtsein wird nicht von einem bunt zusammen gewürfelten Haufen bestimmt, dessen Kompetenz auf die Darlegung einer Zusammenfassung von Infomaterial-Fundstücken beschränkt ist. Und Umkehrtheorien sind auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Vor allem ist das Wort “kriegführend“ noch weiter weg jeglicher Realität und dessen was Sie Deutschland verleumdend anlasten möchten, als das Wort “Kriegspartei“. “Kriegsführend“ ist einzig und ausschließlich ein Angreifer. Der Angegriffene ist lediglich “verteidigend“. Dem Verteidiger darf jedes Land der Welt gemäß dem Völkerrecht völlig legitim jegliche Solidarität ind Form von militärisch zulässiger Unterstützung sowie Humanhilfe zukommen lassen, die erforderlich ist, um den Angreifer zu bekämpfen. Und “Kriegspartei“ sind einzig nur jene Staaten, deren Truppen sich im Kriegsgebiet aktiv bekämpfen. Sollte man eigentlich wissen.

Wenn Sie eine umfassende und wirklich gültige juristische Ausarbeitung haben wollen, müssen Sie Klage erheben. Die Richter dieses Landes nehmen sich ausreichend Zeit für die von Ihnen zu bearbeitenden Themen, weil sie um ihre Verantwortung wissen, denn ihre Worte sind bindend.

Und von unseren Gerichten bekommst Du Urteile, jedoch keine unumstößlichen Wahrheiten. Mit zunehmender Zahl von Urteilen in verschiedenen Ländern entwickeln sich dann Kriterien, die derzeitige Graubereiche kleiner werden lassen.

Beurteilungen von richterlichen Staatsdienern sind der Wahrheit in jedem Fall näher, als die von juristischen Laien-Gremien, deren Aufgabe darin besteht, Informationen zusammen zu sammeln und aus den Fundstücken ein Resümee zu basteln.

Ebenso belanglos sind die Worte eines Gesundheitsministers zum Thema Krieg. Oder ist für Sie bei Fragen um die Gesundheit die Meinung eines medizinisch ahnungslosen Generals entscheidend?

Er ist halt prominent und nicht des Putintrolls verdächtig, daher seine Erwähnung.

Sie dürfen natürlich Hinz und Kunz als “Experten“ zitieren, völlig egal ob diese vom spezifisch diskutierten Fachbereich sind. Ist dann halt nur schwachsinnig, wenn man sich auf fachfremde Leute beruft. Aber von mir aus dürfen Sie mit Ohrenschmerzen natürlich jederzeit auch einen Gynäkologen aufsuchen.

Entscheidend ist noch immer das Völkerrecht und demzufolge ist Deutschland kein Kriegsteilnehmer.

Dann nenne entsprechende Urteile, die das untermauern. An denen wäre sicherlich auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages interessiert.

Mangels eines Klagegrundes, gibt es auch keine diesbezügliche Klage gegen Deutschland. Über sowas trifft die UN auch keine Entscheidung. Wenn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages DAS nicht weiß, kann man ihn in der Pfeife rauchen. Vielleicht finden Sie eines Tages Zugang zu kompetenter Lektüre, dann können Sie folgendes lesen:

“Selbst die Ausbildung ukrainischer Soldaten an deutschen Waffen in der Ukraine erfüllt nicht den Tatbestand des Einsatzes von Waffengewalt, es sei denn die Einweisung in die Waffen erfolgte im Rahmen aktiver Kampfhandlungen unter Beteiligung deutscher Soldaten.“ https://verfassungsblog.de/kriegspartei-oder-nicht-kriegspartei-das-ist-nicht-die-frage/

Und ich bin tief enttäuscht von Ihnen, dass Sie nun mit solchem Popelkram angekrabbelt kamen.

Ich hätte jetzt als Reaktion erwartet, dass wir nach Völkerrecht nicht angegriffen werden dürfen, selbst wenn wir uns im Rahmen kollektiver Nothilfe zur Konfliktpartei gemacht hätten. (Seite 8 und 9 der Publikation)

Mit Nothilfe wird man weder zu Kriegspartei, noch zu Konfliktpartei und schon gar nicht kriegsführend. Sie beginnen mich mit fortgesetzter Inkompetenz zu langweilen.

Um wieder etwas zum eigentlichen Thema zurückzukommen, möchte ich auf Seite 12 (Ausführungen zum Nato-Bündnisfall) verweisen, die die These einer Suizidklausel nicht stützen.

Die Beispiele auf der Seite stellen eben keine Angriffe auf einen NATO-Mitgliedsstaat dar. Ob ein Bündnisfall vorliegt oder nicht, wird von den NATO-Mitgliedern jeweils gemeinsam beurteilt und entschieden. Steht übrigens auch auf dieser Seite.

Noch zur Ergänzung: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/markus-huempfer/fragen-antworten/warum-ignorieren-sie-die-erkenntnisse-der-wissenschaftlichen-dienste-d-deutschen-bundestages-bzgl-der Interessant ist der Satz "So hat die Einzelfallprüfung unserer Meinung nach ergeben, dass Deutschland durch Waffenlieferungen nicht Teil der Konfliktparteien wird.", d.h. die Nicht-Kriegsteilnahme-Annahme stammt wohl aus einer Einzelfallprüfung der regierenden Parteien oder der Regierung.

1. Die gültige Feststellung, dass Deutschland kein Kriegsteilnehmer ist, stammt aus den Regeln des Völkerrechts, das unanfechtbar über Laiengremien aller Art steht. 2. Das Pamphlet eines einzelnen Abgeordneten auf einer Internetseite stellt auch nur seine ganz persönliche Küchentisch-Rechtsmeinung dar, die vom Rest der Welt nicht geteilt wird. ➡️ Ihr mangelhafter Kenntnisstand enttäuscht zunehmend und beginnt mich zu langweilen, da auch Sie nur noch jene altbekannte Russenpropaganda präsentieren, die ich schon unzählige Mal widerlegte.

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