Ansicht umschalten
Avatar von zur Erinnerung an Egon Bahr
  • zur Erinnerung an Egon Bahr

860 Beiträge seit 30.01.2017

Gutachter können auch nach 10 Jahren noch befragt werden

Was sind denn sieben Monate? Wenn sich ein Zeuge oder Gutachter auf Grund seiner fachlichen Kenntnis eine Meinung gebildet hat, dann gilt die auch dann noch. Es sei denn, inzwischen seien völlig neue Erkenntnisse der Untersuchung aufgetaucht. Welche bitte ??

Warum dauerte die Untersuchung so lange? Damit ( wie auch bei Skripal) Gras über die verlogene Propagandaschau wachsen konnte, die ja ihren Zweck bereits erfüllt hatte. Der Rest interessiert dann nicht mehr, je länger die Sache zurück liegt.

Und natürlich werden Gutachter mit abweichender Einschätzung frühzeitig aus dem künstlich verlängerten Untersuchungsprozess ausgeschlossen, damit man eben besser frisieren kann und um ihnen anschließend vorzuwerfen, sie seien ja beim Hauptteil der Untersuchung nicht dabei gewesen.

Es gibt genügend Beweise und Zeugenaussagen, dass solche "Giftgasangriffe" von den Weißhelmen gestellt wurden. Für die syrische Regierung und die russischen Helfer gab es weder militärisch noch propagandistisch ein Motiv für solche Angriffe, die nur gegen sie verwendet wurden.

Im Kriegsgebiet und im Einflussbereich von terroristischen Gruppen dürfte es auch nicht schwer gefallen sein, Leichen zu finden oder Menschen umzubringen, und dort zu platzieren. Das konnten die Nazis bereits beim "Überfall" auf den Sender Gleiwitz hervorragend. Warum bezeichnet F. Rötzer dies als "Schwachstelle" der Argumentation?

All das ist hier im Forum ausgiebig diskutiert worden. Wir können uns anderen Themen zuwenden, da wir zur Genüge wissen:

Der Westen agiert in Syrien und anderswo verbrecherisch. Die Weißhelme sind kriminell, da sie Verbrechen vortäuschen und zu diesem Zweck von tatsächlich verbrecherischen Regierungen finanziert werden, denen dieses Vortäuschen als Begründung für ihren Krieg in Syrien gilt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.02.2020 01:20).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten