Aussagen können nur natürliche Personen tätigen. Diese können auch für juristische Personen sprechen, dann gilt aber dennoch für die natürliche Person das Aussageverweigerungsrecht.
Aussagen können nur natürliche Personen tätigen. Diese können auch für juristische Personen sprechen, dann gilt aber dennoch für die natürliche Person das Aussageverweigerungsrecht.