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  • Dirk Neumann

mehr als 1000 Beiträge seit 09.05.2002

Re: Gilt das auch für jusitische Personen? Aussageverbote für Untergebene?Owt

Aussagen können nur natürliche Personen tätigen. Diese können auch für juristische Personen sprechen, dann gilt aber dennoch für die natürliche Person das Aussageverweigerungsrecht.

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