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  • zynistischerSarkasmus

141 Beiträge seit 13.07.2020

Re: Gilt das auch für jusitische Personen? Aussageverbote für Untergebene?Owt

Dirk Neumann schrieb am 18.07.2020 11:46:

Aussagen können nur natürliche Personen tätigen. Diese können auch für juristische Personen sprechen, dann gilt aber dennoch für die natürliche Person das Aussageverweigerungsrecht.

Womit man dann einen Fall hätte, dass eine juristische Person eigentlich Auskunft erteilen muss, aber die jeweiligen Sprecher (natürliche Personen) für die juristische Person die Aussage verweigern.

Man muss hier aber beachten, bzgl. welchen Dingen dann jeweils eine natürliche Person die Aussage verweigern kann/darf und zu welchen Dingen die natürliche Person, wenn diese für eine juristische Person spricht, eigentlich vielleicht eher nicht die Aussage verweigern darf.

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