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  • zynistischerSarkasmus

141 Beiträge seit 13.07.2020

Re: Juristen betreiben gerne Begründungsfindung statt Rechtsfindung

Lola 123 schrieb am 18.07.2020 16:19:

Danke für den Hinweis.
In der Tat ist die StA weisungsgebunden, also politisch steuerbar über das Justizministerium, womit die "Beweisführung" einen doppelbödigen Sinn bekommt.
Wolf Wetzel

Weisungsbindung kommt vom §146 des Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), es gilt für Staatsanwälte allerdings auch das StGB (z.B. §258a Strafvereitelung im Amt und §339 Rechtsbeugung) und z.B. §160 (Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung) Abs. 2 der StPO.

Womit ein Staatsanwalt bei gewissen Weisungen von Vorgesetzten durchaus in einer Zwickmühle sein könnte, da bei einer Befolgung gewisser dienstlicher Anweisungen dieses nun den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt oder der Rechtsbeugung erfüllen könnte und die Befolgung der Anweisung auch einen Verstoß gegen Abs. 2 des §160 der StPO darstellen könnte.

Auf eine Diskussion, ob eine Anweisung eines Vorgesetzten an einen Beamten der Staatsanwaltschaft jemanden (standrechtlich) zu exekutieren, während die (zu exekutierende) Person wehrlos und gefesselt ist, nun eine legitime dienstliche Anweisung sein kann oder die Befolgung der Anweisung dann eher einen kaltblütigen Mord darstellen würde, verzichte ich hier.

ps.
§146 des GVG lautet:

Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

§160 Abs. 2 der StPO lautet:

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände
zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Die beiden Paragraphen des StGB dürfen Sie selber nachschlagen.

pps. Ermittlungen zu Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung (oder Strafvereitelung im Amt) gegen einen Staatsanwalt einer Staatsanwaltschaft X wird üblicherweise dann von der Staatsanwaltschaft X geleitet, wobei in den Fällen dann auch gerne ignoriert wird, dass man aufgrund von Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht bei Strafanzeigen gegen Staatsanwälte nun einen Anspruch auf vollständige Ermittlungen hat, damit man die zugehörigen Ermittlungsverfahren mit inhaltsleeren Begründungen einstellen kann.

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