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692 Beiträge seit 20.02.2013

Ein wichtiger Grund, warum der § 175 wieder eingeführt werden sollte

liefert uns Artikel 9 des Grundgesetzes:

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(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind
verboten.
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Gewisse Vereinigungen könnten dann nicht tätig werden.

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