Polizei, die das Volk generell als Gefährder einstuft, der überwacht und kontrolliert werden muss und dabei mit Knarre rumläuft, um ihre Eingriffe in das Leben der Bevölkerung damit durchzusetzen, wird der Konfrontation nicht entgehen. Aus dem Volk heraus rekrutiert sich unter diesem polizeilichen Blickwinkel der Feind. Folgerichtig wird im Gegenlicht jede polizeiliche Maßnahme der Überwachung und Kontrolle von Seiten des Volkes als "Diskriminierung" und grundsätzlich feindselig, ja als eigene Gefährdung, empfunden, aus diesem Grunde beschweren sich ja bestimmte Bevölkerungsgruppen überhaupt nur darüber, dass sie in den Erfassungsbereich der Polizei geraten.
Dieses grundsätzliche Problem kann nur aufgelöst werden, indem die Polizei sich weitgehend aus dem zivilen Leben der Normalbürger heraushält, solange sie nicht ausdrücklich um Hilfe gerufen wird. Jeder begreift die Nützlichkeit der Polizei, wenn sie bei Groß- und Massenveranstaltungen den Verkehr regelt oder wenn bei einem Unfall, die Unfallursache aufgenommen wird, ebenso wenn bei einem Banküberfall ein Feuergefecht gegen die Räuber geführt wird, um sie zu erledigen. Das ist eben der Ausnahmezustand. Wenn der Ausnahmezustand zum Normalfall wird, befindet sich die Gesellschaft in einem latenten Bürgerkrieg und die Polizei kann nicht mehr befriedend eingreifen, sondern wird Kriegspartei der Konfliktgruppen.
Solch eine innere Zerrissenheit, die sich aus den Widersprüchen in der Gesellschaft ergibt, ist technokratisch auf Polizeiebene nicht lösbar.
Ansatzweise ist ein solches Phänomen in einer Klassen- und in einer Einwanderungsgesellschaft immer akut.
In einem Nationalstaat begreift sich das Volk als der Souverän des Landes, dem das Land gehört. Das Volk ist der König und die Bürger sind seine Repräsentanten. Wenn jemand, dem bisher schon definitionsgemäß das Land gehört hat, nun mit Einwanderern konfrontiert wird, die aus der Fremde kommend, das Land nun für sich in Beschlag nehmen, ist der Grundwiderspruch nicht mehr wegzudiskutieren. Plötzlich gehört den Eingeborenen nur noch die Hälfte oder gar nichts mehr. Nicht weniger krass ist die Situation, wenn das internationale Finanzkapital das Land und die Fabriken aufkauft und eine Fremdherrschaft über die Bevölkerung ausübt. Mit dem Selbstverständnis eines Nationalstaats ist das nicht vereinbar, dem König wird die Krone entrissen und in den Dreck geworfen. Und das soll die Polizei da noch befrieden können? Sie wird im Bürgerkrieg zwischen den Parteien zerrieben.
Das Kapitalismusproblem ist revolutionär, das Einwanderungsproblem ist durch Abschottung behebbar. Ein Volk muss seine Probleme selber lösen, kann es das nicht, sondern ist von Fremden abhängig ist, ist es langfristig verloren und dem Untergang geweiht.
Aufgabe des Staates muss es also sein, die Souveränität und damit auch die Freiheiten des Volkes durch Freiheitsgesetze und im institutionellen Handeln zu stützen und zu stärken. Auf die Art strebt der Nationalstaat nach Autonomie. Im Überwachungsstaat und in der kapitalistischen Schnüffelgesellschaft mit der Anmaßung, über das Leben der Bevölkerung - qua privater Geldmacht - bestimmen zu können, passiert das glatte Gegenteil.
Eine Einwanderung aber, wo man noch in der dritten Generation den Fremden maßgeblich als Fremden erkennt, der sich vom übrigen Volk in Lebensweise, Sitte und Kultur abgesondert hat, dürfte als gescheitert anzusehen sein.